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Nach
Errichtung des Rohbaus eines Gebäudes können die Innenausbauarbeiten
durchgeführt werden.
Innenbauarbeiten umfassen alle Baumaßnahmen, die nicht zum Rohbau
zur Erstellung der statisch relevanten Bauteile inklusive der Gebäudehülle zu zählen sind.
Hierbei
sind alle Ausbauarbeiten der Innenräumen eines Gebäudes z.B. die
Herstellung von Fußboden-, Wand-, und Deckenbekleidungen gemeint. An
den Innenausbauarbeiten können beispielsweise nachfolgende Gewerke
beteiligt sein:
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