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Innenausbauarbeiten

Nach Errichtung des Rohbaus eines Gebäudes können die Innenausbauarbeiten durchgeführt werden.

 

Innenbauarbeiten umfassen alle Baumaßnahmen, die nicht zum Rohbau zur Erstellung der statisch relevanten Bauteile inklusive der Gebäudehülle zu zählen sind.

Hierbei sind alle Ausbauarbeiten der Innenräumen eines Gebäudes z.B. die Herstellung von Fußboden-, Wand-, und Deckenbekleidungen gemeint. An den Innenausbauarbeiten können beispielsweise nachfolgende Gewerke beteiligt sein:

 

  • Trockenbau

  • Estrich

  • Oberboden (Teppiche, Parkett, Laminat)

  • Treppenbau

  • Schlosser- und Spenglerarbeiten im Innenraum

  • Innenputz

  • Fliesen und Naturstein im Gebäudeinneren

  • Innentüren

  • Maler- und Lackierarbeiten

  • Stuckateur- oder Gipserarbeiten

  • Möbel- und Schreinerarbeiten

  • Wandverkleidung

Als ausführende Baufirma beraten wir Sie gerne!

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Letzte Aktualisierung am 14.05.2012 in Aktuelles